AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Tonos Music Publishing oHG
§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tonos Music Publishing oHG (im Folgenden Tonos genannt) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungen gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kunden (nachfolgend gegebenenfalls auch Vertragspartner genannt), insbesondere dann, wenn sie nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen sind, werden nicht anerkannt, es sei denn, Tonos hätte im Ausnahmefall ausdrücklich und in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tonos gelten auch dann, wenn Tonos in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Geschäftspartner vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Freibleibende Angebote / Online-Angebote / Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich
Die über das Internet auf der Homepage aufgeführten Waren/Produkte stellen ebenfalls kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff BGB dar. Auch das Online-Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
Durch die Bestellung per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel an Tonos, gibt der Kunde ein Angebot im Sinne der §§ 145 ff BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Tonos ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung) und/oder Telefax. Eine solche Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient der Information des Kunden, dass die Bestellung bei Tonos eingegangen ist. Für den Fall von fehlerhaften Angaben im Hinblick auf das Sortiment auf der Website wird Tonos den Besteller/Kunden/Auftraggeber gegebenenfalls gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
Der Vertrag mit Tonos kommt durch die Absendung der bestellten Ware durch Tonos und der Versendung einer Versandbestätigung (zum Beispiel per Email) zustande. Es kommt über Waren aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kein Kaufvertrag zustande. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und der tatsächlichen Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Ist es Tonos nicht möglich, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
Der Verkauf von Waren erfolgt nur in angemessenen Mengen.
Der Kaufpreis beinhaltet und umfasst keinerlei Aufführungsrechte.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt umgehend ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Tonos ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Vertragspartner zugemutet werden können.
Für Teillieferungen von Tonos berechnet Tonos keine zusätzlichen Versandkosten und übernimmt Tonos die zusätzlichen Portokosten. Angaben über voraussichtliche Lieferfristen sind unverbindlich, sollte Tonos dem Vertragspartner nicht im Einzelfall schriftlich eine ausdrückliche und verbindliche Zusage erteilt haben.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzusehen ist (vergleich § 13 BGB-Verbraucher, § 14 BGB-Unternehmer), so ist dieser berechtigt, seine auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware/Bestellung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Brief, Telefax) und/oder durch Rücksendung der Ware/Bestellung an Tonos zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf in Textform ist zu richten an folgende Anschriften:
per Post Tonos Music Publishing oHG, Lange Straße 89a, 76530 Baden-Baden, Germany
per E-Mail tmpcontact@tonosmusic.com
per Telefax +49 7221 18957-20
Die Rücksendeadresse für Waren entspricht der oben angegebenen Adresse/Postanschrift. Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren.
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss er Tonos insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Wenn der Prüfung – wie sie dem Kunden etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Anderenfalls erstattet Tonos dem Vertragspartner die Kosten für die Rücksendung. Bei Zahlungen ins Ausland können die Überweisungsgebühren von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen werden. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht Tonos von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
Das Widerrufsrecht ist hingegen in folgenden Fällen ausgeschlossen:
bei Verträgen von Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (spezielle Notenausgaben nach Kundenwünschen, Noten für spezifische Ensembles nach Kundenwünschen) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind – vergleich § 312 b Abs. 4 Ziffer 1 BGB;
bei Verträgen zur Lieferung zur von Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
§ 5 Mindestbestellmengen / Lieferung mit Antikopierpunkt / Urheber- und Verlagsrechte
Chorausgaben werden erst ab einer Mindestbestellmenge in Chorstärke entsprechend der Anzahl der Chorsänger geliefert. Chorsammlungen (zum Beispiel: Chorbücher/Chorhefte/Songbooks) sind von der vorgenannten Mindestbestellmenge nicht ausgenommen. In Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn plausible Gründe bestehen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, erfolgt die Abgabe einzelner Partituren nur in haushaltsüblichen Mengen. Tonos behält sich vor Bestellmengen zu begrenzen.
Zur Vorbeugung gegen unerlaubte Vervielfältigung ist Tonos berechtigt, bei Bestellungen von Einzelexemplaren solche Chorausgaben/Chorsammlungen mit transparenten „Antikopierpunkten“ zu versehen. Diese können die Lesbarkeit einiger Notenpartien leicht einschränken. Bei einer nachfolgenden Bestellung für den Chor können diese Exemplare kostenlos umgetauscht werden.
Die vertragsgegenständlichen musikalischen Werkträger (Noten/Unterlagen/Materialien) sind urheber- und verlagsrechtlich geschützt. Der Notendruck als solcher genießt selbst Werkschutz und ist eigenes verlagsrechtlich geschützt. Kunden dürfen das Werkmaterial weder ganz noch teilweise zu Auszügen und/oder Bearbeitungen verwenden, noch ganz oder teilweise abschreiben, kopieren, digitalisieren und/oder in irgend einer Art und Weise vervielfältigen, gleich in welchem technischen Verfahren auch immer. Die originäre Nutzung der musikalischen Werkträger zu allen Arten von audio-/audiovisuellen Produktionen, digitaler Speicherung (online/offline), Übermittlung, Wahrnehmbarmachung, über den im Urheberrecht zulässigen Bereich für Privatnutzungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tonos ausdrücklich untersagt.
Aufführungen als solche, Aufführungen mit dramatisch-musikalischem Charakter, wie zum Beispiel Vertanzungen, mimisch-gestische Darstellungen – mit und ohne Kostüme, mit und ohne Szenarium – sowie Werkverbindungen jeglicher Art sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Tonos. Hierüber ist rechtzeitig vor der entsprechenden Aufführung/Nutzung ein Vertrag mit Tonos zu schließen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller/Kunden/Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Tonos.
Der Kunde hat Tonos von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen die gegen sein Eigentum gerichtet sind, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen, hat der Kunde/Besteller zu ersetzen. Verhält sich der Besteller/Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Tonos nicht nachkommt, kann Tonos nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Insofern liegt in der Zurücknahme der Ware oder Pfändung durch Tonos ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versandkosten sind vom Besteller/Kunden zu tragen. Tonos ist nach Rückerhalt der Ware entsprechend zu deren weiteren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös kann auf Verbindlichkeiten des Bestellers/Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet werden.
§ 7 Fälligkeit / Verzug / Aufrechnung
Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland können entweder per Kreditkarte (VISA oder MasterCard) oder nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung auf eines der Konten von Tonos bezahlt werden. Bei Bestellungen aus dem Ausland akzeptiert Tonos grundsätzlich nur die Bezahlung im Voraus per Kreditkarte (VISA oder MasterCard) oder Überweisung auf eines der Konten von Tonos.
Kommt der Besteller/Kunde/Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Tonos berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu fordern. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so erhöhen sich die Verzugszinsen auf 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab Verzug.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Tonos anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag/Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung
Tonos wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren bzw. von einem (1) Jahr bei gebrauchter Ware gemäß folgenden Regeln einstehen.
Der Kunde wird evtl. auftretende Mängel Tonos unverzüglich innerhalb der vorbenannten Zweijahresfrist schriftlich mitteilen. Liegt ein von Tonos zu vertretender Mangel vor, wird Tonos diesen nach Wahl des Kunden durch Beseitigung oder durch Ersatzlieferung beseitigen.
Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist Tonos hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Tonos zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
§ 9 Datenschutz
Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der Telekommunikationsgesetze sowie des Teledienstesdatenschutzgesetzes von Tonos gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde hat sich in diesen Fällen per E-Mail an die Anschrift tmpcontact@tonosmusic.com zu wenden oder sein Verlangen per Postbrief Tonos mitzuteilen.
Tonos verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die in seinem Shop einkaufen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Tonos verwendet Kundendaten ausschließlich dazu, um den mit dem Kunden jeweils abgeschlossenen Vertrag erfüllen zu können.
Tonos gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. E-Mails von Tonos erhalten Tonos Kunden nur dann, wenn sie hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.
Bei der Übermittlung personenbezogener Informationen/Daten setzt Tonos Verschlüsselungstechnologie für höchste Vertraulichkeit ein. Personenbezogene Daten sind passwortgeschützt.
§ 10 Haftung
Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften, die Tonos zugesichert hat, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer leitenden Angestellten verursacht wurden, haftet Tonos unbeschränkt.
Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von Tonos, durch eine von Tonos zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer Pflicht entstehen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. In einem derartigen Fall ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Geschäftssitz von Tonos (Darmstadt) zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Tonos ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verändern.
Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung nicht berührt.
Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) der Tonos Music Publishing oHG
Zwischen der Tonos Music Publishing oHG (nachstehend Verlag genannt) und dem Anfragesteller/Auftraggeber (nachstehend Auftraggeber genannt) wird auf Grundlage von Anfrage und Angebot ein Vertrag über die Vermietung von Verlagsmaterial mit folgenden Bestimmungen geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftrageber mietet vom Verlag das Verlagsmaterial/Mietmaterial gemäß Mietvereinbarung.
§ 2 Materiallieferung
Die Materiallieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, jedoch nicht vor Zustandekommen des Materialmietvertrages und Zahlung des vereinbarten Materialmietentgelts. Eine Haftung bei verspäteter Lieferung wird vom Verlag nicht übernommen.
Das vom Verlag zur Verfügung gestellte Aufführungsmaterial ist sofort nach Empfang auf Inhalt, Zustand und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen müssen dem Verlag unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist von drei Tagen nach Erhalt des Aufführungsmaterials können keine Beanstandungen mehr anerkannt werden.
§ 3 Materialmietentgelt
Das Materialmietentgelt für die vertraglich vereinbarte/n Aufführung/en wird gemäß Mietvereinbarung zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer (steuerfreie Ausfuhr in Drittländer nach § 4 Nr. 1 a in Verbindung mit § 6 UStG bleibt unberührt) erhoben und ist vor der Materiallieferung zur Zahlung fällig.
Für den Fall, dass nachträglich vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen, Ergänzungen oder Umschreibungen des Materialmietvertrages und dazugehöriger Belege notwendig sind oder werden, hat der Verlag für die Bearbeitung eines jeden Vorgangs einen Anspruch auf Aufwandsersatz in Höhe von 60,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (steuerfreie Ausfuhr in Drittländer nach § 4 Nr. 1 a in Verbindung mit § 6 UStG bleibt unberührt).
§ 4 Materialrückgabe
Das Aufführungsmaterial muss unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach der letzten Aufführung bzw. nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer gemäß Lieferschein auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an den Verlag zurückgegeben werden. Der Versand des Aufführungsmaterials an den Verlag hat sachgerecht verpackt mit Rücklieferschein zu erfolgen. Wird das Aufführungsmaterial nicht zum angegebenen Termin zurückgegeben, wird für jeden angefangenen neuen Monat nochmals die Hälfte des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
§ 5 Materialobhut
Mit Versendung des Aufführungsmaterials geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Vernichtung oder Unbrauchbarkeit auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet bis zur Höhe des Neuwerts für verlorenes, vernichtetes, beschädigtes oder unbrauchbar gewordenes Aufführungsmaterial. Der durch den Auftraggeber zu leistende Ersatz für verlorenes, vernichtetes, beschädigtes oder unbrauchbar gewordenes Aufführungsmaterial erfolgt in Höhe der Beschaffungs-, Herstellungs- und Versandkosten – mindestens jedoch in Höhe des vereinbarten Mietbetrages.
§ 6 Vertragsdauer
Die Laufzeit des Vertrages umfasst den Zeitraum von der Bestellung und endet mit der Rückgabe des Verlagsmaterials gemäß Mietvereinbarung. Der Rückgabetermin wird gemäß Mietvereinbarung vermerkt.
§ 7 Ausfall oder Verschiebung der Aufführung
Bei Ausfall der Aufführung/en ist der Verlag sofort hiervon in Kenntnis zu setzen und das Verlagsmaterial unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, zurückzusenden. In einem solchen Fall wird die Hälfte des vereinbarten Mietentgelts fällig. Unterbleibt die Benachrichtigung, ist das gesamte Mietentgelt zu entrichten. Im Falle der Verschiebung der Aufführung/en ist der Verlag ebenfalls unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sollte/en die Aufführung/en nicht binnen zwei Monaten nachgeholt werden, berechnet der Verlag die Hälfte des in Rechnung gestellten Mietentgelts als Ausfallgebühr. In jedem Fall ist das Material (entweder bei Ausfall der Aufführung(en) und/oder bei Verschiebung von über zwei Monaten) unverzüglich und vollständig an Verlag zurückzusenden.
§ 8 Umfang der Rechteübertragung / Nutzungen
Der Auftraggeber darf das Mietmaterial nur für die vereinbarte/en Aufführung/en nutzen. Er darf das Material weder ganz noch teilweise zu Auszügen oder Bearbeitungen verwenden, noch ganz oder teilweise abschreiben, digitalisieren oder vervielfältigen, gleich in welchem Verfahren auch immer. Die Nutzung des Mietmaterials zu allen Arten von Audio-/audiovisuellen Musiktonproduktionen (z.B. CDs, etc.), digitaler Speicherung und Verbreitung (online/offline/streaming, downloads, etc.), Übermittlung, Sendung, Wahrnehmbarmachung in jeglicher Form usw. ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages und entsprechend gesonderter Vereinbarung ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt auch für Aufführungen mit dramatisch-musikalischem Charakter (z.B. Opern), Vertanzungen, mimisch-gestische Darstellungen – mit und ohne Kostüme, mit und ohne Szenarium sowie Werkverbindungen jeglicher Art. Der Auftraggeber darf das Material nicht einem Dritten, zu welchem Zweck auch immer, ganz oder teilweise überlassen, verleihen oder vermieten. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber dem Verlag in Höhe des entstandenen Schadens.
§ 9 Aufführungsrecht
Das Recht der öffentlichen Aufführung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern muss bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben werden, etwa der GEMA, jeweils bei der zuständigen Bezirksdirektion oder der VG Musikedition Kassel (zuständig für Editionen). Die Anmeldung der vereinbarten Aufführung/en muss die Angabe aller am Werk Berechtigten enthalten (Komponist, ggf. Bearbeiter, ggf. Textdichter, ggf. Übersetzer, ggf. Herausgeber, Verlag). Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Aufführung/en bei der jeweiligen zuständigen Verwertungsgesellschaft haftet der Auftraggeber dem Verlag in Höhe der entgangenen Aufführungsvergütungen, soweit keine anderen Bestimmungen der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft entgegenstehen.
§ 10 Ungenehmigte Nutzung, erhöhte Kosten, Vertragsstrafe
Verletzt der Auftraggeber eine der vorstehenden Bedingungen zum Beispiel durch Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs oder Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken, verpflichtet sich der Auftraggeber hinsichtlich des ungenehmigten Teils der Nutzung zur Zahlung des Dreifachen des üblichen Nutzungsentgelts, wie es an den Verlag im Falle der genehmigten Nutzung zu entrichten gewesen wäre. Eine nachträgliche Genehmigung der Nutzung ist damit nicht verbunden.
Im Falle der ungenehmigten Vervielfältigung oder Leihe oder Weitervermietung ist eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro an den Verlag zu leisten. Eine nachträgliche Genehmigung der Nutzung ist damit nicht verbunden.
Der Verlag behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor.
§ 11 Geschäftsführung
Sind Auftraggeber, Veranstalter und Ausführende nicht identisch, handelt der Auftraggeber sowohl für sich als auch für die von ihm vertretenen Parteien und alle Rechtsnachfolger. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, die Erfüllung dieses Vertrages sicherzustellen.
§ 12 Vermittlung von Aufführungsmaterial
Bei Vermittlung von Aufführungsmaterial über einen Besteller ist dieser verpflichtet, den Verwerter des Aufführungsmaterials von diesem Materialmietvertrag zu unterrichten. Wird dies unterlassen, so haftet der vermittelnde Besteller in vollem Umfang gemäß den Bestimmungen dieses Materialmietvertrages.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Materialmietvertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Materialmietvertrages ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist in beiderseitigem Einvernehmen so zu ersetzen, dass der ursprünglich angestrebte Zweck bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise möglichst nahe erreicht wird. Kommt eine Einigung nicht zustande, so tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Verlages.
Besondere Vereinbarung betreffend das Recht der Nutzung von Chorausgaben
Das Fotokopieren von Noten ist nach § 53 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gesetzlich verboten. Das Recht der originären Nutzung von Chorausgaben (Werkträger) muss in erforderlicher Anzahl entsprechend der Chorstärke (Mindestbestellmenge) erworben werden. Jegliche Verwendung von Einzelexemplaren über den privaten Gebrauch hinaus steht unter Zustimmungsvorbehalt von Tonos. Der Notendruck darf ohne Zustimmung von Tonos weder reproduziert, noch elektronisch gespeichert und/oder übermittelt werden, auch nicht in mechanischer Form, einschließlich der Fotokopie.
Wichtige rechtliche Hinweise
Das jeweils gegenständliche Werk der Tonkunst einschließlich all seiner (Einzel-)Teile ist urheberrechtlich geschützt. Der Notendruck als solcher genießt ebenfalls Werkschutz und ist eigens verlagsrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung des Musikwerkes und Nutzung des Werkträgers über den privaten Gebrauch hinaus steht unter Zustimmungsvorbehalt von Tonos. Kein Teil der darin enthaltenen Komposition (Werk) darf ohne Genehmigung von Tonos in irgendeiner Form bearbeitet werden. Der Notendruck selbst darf ohne Zustimmung von Tonos weder reproduziert, noch elektronisch gespeichert und/oder übermittelt werden, auch nicht in mechanischer Form, einschließlich der Fotokopie. Das Recht der originären Nutzung des Werkträgers/Notendrucks (zum Beispiel zum Zwecke der öffentlichen Darbietung/Darstellung, Einspielung/Produktion und/oder Bearbeitung/Veränderung) muss in Form von reversgebundenem Verlagsmaterial/Mietmaterial bei Tonos erworben werden
Wir empfehlen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Transaktionsdaten auszudrucken und an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren.
Bürgerliches Gesetzbuch BGB: www.gesetze-im-internet.de